Sozialfonds

Formular: Sozialfonds

Information

  1. Aufgabe des Sozialfonds des Schickhardt-Gymnasiums Herrenberg (SGH) ist, es einzelnen Schülern/ Schülerinnen durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, an schulischen Aktivitäten (Ausflüge, Schullandheim, Studienfahrt, u.ä.) teilzunehmen oder Materialien für den Unterricht zu erwerben, auch wenn diese Aktivität oder der Erwerb dieser Materialien die finanzielle Situation der Familie überfordern würde.Seit 2011 gibt es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die sogenannten „Bildung und Teilhabe“-Pakete, durch die viele schulische Kosten vom Staat übernommen werden – z. B. Mittagessen in der Schule, Nachhilfeunterricht, Ausflüge und Klassenfahrten, Fahrkarten zur Schule, Schulranzen, Sportzeug und so weiter. Anspruch auf diese Pakete haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Hilfen erhalten: Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Der Sozialfonds hilft denen, die keinen Anspruch auf diese staatliche Unterstützung haben, und denen, bei denen trotz Unterstützung das Geld nicht reicht, um an gemeinsamen schulischen Aktivitäten teilzunehmen.
  2. Anträge für Zuschüsse können beim jedem Lehrer(in) gestellt werden und müssen dann von den Vorsitzenden des Elternbeirats genehmigt werden. Bewilligte Zuschüsse werden direkt an den Lehrer(in) überwiesen. Selbstverständlich werden alle Anträge absolut vertraulich behandelt.Antragsformulare gibt es im Sekretariat und auf der Website des Elternbeirats unter http://eltern-sgh.de/elternkasse. Wenn Sie Fragen zu den Anträgen und zurm Sozialfonds haben, wenden Sie sich bitte einfach an einen der Lehrer, Elternvertreter, Schulsozialarbeiter oder den Kassenführer(in) des Elternbeirats, die Sie gern unterstützen.
  3. Der Sozialfonds finanziert sich über Spenden und freut sich daher über große und kleine Beträge. Für größere Spenden kann eine Spendenbescheinigung
    ausgestellt werden, bei Spenden bis 200 Euro genügt i.d.R. der Kontoauszug.
    Die Kontoverbindung ist:
    IBAN: DE84 6035 0130 0001 0991 99
    Kreissparkasse Böblingen
    BIC: BBKRDE6BXXX
    Inhaber: SGH Elternbeirat