Der Elternbeirat

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.

Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats werden in § 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) festgelegt.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
  • weiter Aufgaben finden Sie hier

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und wir freuen uns über jede Unterstützung. 
Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Für sie verliert die Schule an Anonymität.

Sitzungsprotokolle

Gerne lassen wir Ihnen die Sitzungsprotokolle der letzten Sitzung(en) auf Anfrage an unsere Email vorstand@eltern-sgh.de zukommen