Geschäftsordnung

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter/In und dessen Stellvertreter/In. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats werden in § 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) festgelegt.

Geschäftsordnung vom 29.07.2020