Die Eltern der Schüler und Schülerinnen jeder Klasse und jeder der beiden Jahrgangsstufen wählen aus ihrer Mitte eine/n Klassenelternvertreter/in und dessen Stellvertreter/in. Die Klassenelternvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen aller Klassen sowie der Jahrgangsstufen J1 und J2 bilden den Elternbeirat der Schule.
Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats werden in § 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) festgelegt. Auf der Basis der baden-württembergischen Elternbeiratsverordnung (EltBeirV) hat der Elternbeirat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Sie hier herunterladen können:
Geschäftsordnung in der Fassung vom 01.08.2025